A./ Am 8. Februar 2004 wurde das Gemeindehaus S. (Vers.-Nr. ....) beschädigt. Wind hat Teile des Kupferdachs beim Dachausbau weggerissen. Als Folge davon drang Wasser in die darunter liegende Wohnung ein. Das Schadenereignis wurde der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (abgekürzt GVA) am 9. Februar 2004 gemeldet. Gemäss Schadenermittlungsprotokoll vom 10. Februar 2004 beläuft sich die Schadensumme auf Fr. 25'000.--.