Die Verwaltungsrekurskommission hiess den Rekurs mit Entscheid vom 21. Oktober 2004 gut und hob den Einspracheentscheid vom 6. Februar 2004 sowie die Schlussrechnung vom 17. Oktober 2002 auf, soweit diese den Ausgleichszins von Fr. 50'694.50 zum Gegenstand hatten. Die amtlichen Kosten von Fr. 1'500.-- auferlegte sie dem Staat, den sie überdies verpflichtete, die Rekurrentin mit Fr. 2'152.-- ausseramtlich zu entschädigen. Sie erwog, neben Aenderungen in der Bemessung © Kanton St.Gallen 2025 Seite 20/46 Publikationsplattform St.Galler Gerichte