Diese Grössenangabe findet sich auch im Anhang 2 der Wegleitung "Pferd und Raumplanung" des Bundesamtes für Raumentwicklung vom Mai 2003. Für Warmblut- Reitpferde, wie sie vom Beschwerdeführer und seiner Ehefrau gehalten werden, genügt nach den Vorgaben der beiden Bundesämter eine Mindestfläche von 36 m2 je Pferd. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschwerdeführer und seine Ehefrau vier Pferde halten dürfen, erweist sich die Anordnung der Vorinstanz, der Allwetterplatz sei auf 200 m2 zu verkleinern, was technisch ohne weiteres möglich ist, demnach als verhältnismässig.