Mit einem Schreiben vom 27. Oktober 1992 an den Beschwerdeführer hat das Bauamt A. auf diesen Augenschein Bezug genommen und ausgeführt, es habe sich gezeigt, "dass eine zusätzliche Erweiterung von Bauten und Anlagen nicht mehr möglich" ist. Es hielt sodann fest, der Beschwerdeführer habe anlässlich des Augenscheins erklärt, er werde sich die Sache nochmals überlegen und eventuell "ein neues Gesuch für eine einfache Führanlage (ohne festen Sockel und ohne Umzäunung)" einreichen. Er wurde aufgefordert, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob er das Baugesuch zurückziehe bzw. ob er neue Unterlagen einreiche. In einem Schreiben vom 10. Dezember 1992 an den Beschwerde-