Der rund 2.5 m breite Laufkurs ist mit einer Mischung aus Kies und Holzschnitzeln ausgelegt und innen wie aussen mit Holzpfosten begrenzt, die mit zwei waagrechten Elektrobändern verbunden sind. Die Vorinstanz ist zu Recht davon ausgegangen, bei einer festinstallierten Einrichtung dieser Grössenordnung handle es sich um eine baubewilligungspflichtige Anlage.