358 mit Hinweisen). Nach den unbestritten gebliebenen Feststellungen der Vorinstanz befindet sich nordwestlich des Wohnhauses eine kreisrunde mechanische Pferdeführanlage mit einem Durchmesser von rund 13 m. In der Mitte der Anlage steht ein quadratischer Betonsockel bzw. eine Betonplatte (1.5 m x 1.5 m x 20 cm). Darauf ist eine Steueranlage mit Motor montiert. Am 2 m hohen Mittelpfosten sind sodann drei waagrechte, ca. 6 m lange Metallarme mit je einem Führgitter angebracht. Der rund 2.5 m breite Laufkurs ist mit einer Mischung aus Kies und Holzschnitzeln ausgelegt und innen wie aussen mit Holzpfosten begrenzt, die mit zwei waagrechten Elektrobändern verbunden sind.