a) Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass die beiden Pferdeboxen, die er zwischen Stall und Wohnhaus erstellt hat, baubewilligungspflichtig sind. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Dementsprechend beantragt er, die Beschwerdegegnerin sei anzuweisen die entsprechende Bewilligung zu erteilen. Des weiteren stellt er nicht in Frage, dass der Allwetterplatz einer Baubewilligung bedarf.