C./ Am 9. November 2004 erhob R.G. gegen den Entscheid der Regierung vom 19. Oktober 2004 Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er stellte die Rechtsbegehren, der Entscheid sei aufzuheben (Ziff. 1) und der Stadtrat A. sei anzuweisen, für die beiden zwischen Wohnhaus und Pferdestall erstellten Pferdeboxen sowie die Pferdeführanlage hinter dem Wohnhaus eine Baubewilligung zu erteilen, bzw. zu bestätigen, dass eine solche für die Pferdeführanlage vorgelegen habe und eine Wiederherstellung deshalb nicht erforderlich sei (Ziff. 2).