Die Regierung des Kantons St. Gallen wies den Rekurs am 19. Oktober 2004 ab, nachdem eine Stellungnahme des ARE eingeholt und ein Augenschein durchgeführt worden war. Ziff. 2 des Beschlusses des Stadtrats A. vom 1. Dezember 2003 wurde wie folgt geändert: "Der Allwetterplatz ist innert dreier Monate ab Rechtskraft des Entscheids auf eine Fläche von 200 m2 zu reduzieren. Die Restfläche ist wieder zu begrünen." Sodann wurde der Stadtrat A. angewiesen, bezüglich der beiden zwischen © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte