2. Ziff. 5 des Entscheides des Stadtrates A. vom 1. Dezember 2003 und Ziff. 2 des Entscheides des Amtes für Raumentwicklung vom 29. September 2003 seien aufzuheben. Es sei von einer Beschränkung der Anzahl gehaltener Pferde abzusehen. Es sei festzustellen, dass die Haltung von Pensionspferden zulässig ist. Von der Anmerkung einer Eigentumsbeschränkung sei abzusehen. 3. Ziff. 6 des Entscheides des Stadtrates A. vom 1. Dezember 2003 und Ziff. 4 des Entscheides des Amts für Raumentwicklung vom 29. September 2003 seien aufzuheben. Es sei von der Anmerkung einer öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkung abzusehen.