"1. Ziff. 2 des Entscheides des Stadtrates A. vom 1. Dezember 2003 und Ziff. 3 des Entscheides des Amtes für Raumentwicklung vom 29. September 2003 seien aufzuheben. Es sei von einer Reduktion des Allwetterplatzes auf eine Fläche von 200 m2 abzusehen. Es sei festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Ersatzvornahme nicht gegeben sind.