24c des Raumplanungsgesetzes (SR 700, abgekürzt RPG) ein Allwetterplatz von höchstens 200 m2 bewilligt werden. In der Folge, am 1. Dezember 2003, fasste der Stadtrat A. u.a. folgenden Beschluss (Nr. 1324): "1. ... 2. Der Allwetterplatz ist bis 30. April 2004 auf eine Fläche von 200 m2 zu reduzieren. Die Restfläche ist wieder zu begrünen. ... 3. ... 4. Für die zusätzlichen Pferdeboxen und die Pferdeführanlage ist dem Bauamt A. bis zum 6. Februar 2004 ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.