Anlässlich der Bauabnahme des am 15. März 1999 bewilligten Ersatzbaus stellte das Bauamt A. am 6. November 2002 u.a. fest, dass für den Allwetterplatz keine Baubewilligung vorliege. In der Folge reichte R.G. ein Baugesuch ein. Am 29. September 2003 verfügte das Amt für Raumentwicklung (ARE) Folgendes: © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte