Auf der Parzelle steht ein zweistöckiges Wohnhaus (Assek.-Nr. ....), das vor dem 1. Juli 1972 erstellt wurde. Im Jahr 1985 wurde südlich des Wohnhauses unter Anrechnung an die damals mögliche Flächenerweiterung von 25 Prozent ein Stall-Anbau für höchstens vier Pferde bewilligt. Am 15. März 1999 wurde der Ersatz eines bestehenden Anbaus mit Hundezwinger, Sattelkammer und Holzschopf durch einen grössen Anbau bewilligt. Ohne eine Baubewilligung einzuholen erstellte R.G. sodann zwischen Stall und Wohnhaus zwei weitere Pferdeboxen, hinter dem Haus eine befestigte, mechanische Pferdeführanlage und entlang der Strasse einen rund 870 m2 grossen Allwetterplatz.