bb) Da für das Grundstück, auf welchem die Villa Wiesental steht, noch kein Bauprojekt vorliegt, ist unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität der Ist-Zustand mit der Baulandbrache zu vergleichen, die nach einem Abbruch zurückbleibt. Der Augenschein vom 5. Juli 2005 hat ergeben, dass die Villa Wiesental in einem vermietungstauglichen Zustand ist; die letzte Mieterin ist nach beschwerdeführerischen Angaben erst zwei Tage vor dem Augenschein des Verwaltungsgerichts ausgezogen, nachdem sämtliche Mietverhältnisse durch den Beschwerdeführer gekündigt worden waren. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Wohnungen wiederum vermietet werden könnten und einen Mietzins abwerfen würden.