Der Überbauungsplan "Hauptbahnhof Nordwest" vom 2. März 2000 sieht im Bereich der Parzelle C 2371 lediglich zwei Richtungspunkte für einen durch das Grundstück führenden Fussweg sowie eine Markierungslinie vor. Gemäss Art. 3 besV ist eine © Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte