Ein konkretes Bauprojekt, das auf der Parzelle C 2371 realisiert werden könnte, liegt zur Zeit unbestrittenermassen nicht vor. Dem vorinstanzlichen Entscheid lässt sich entnehmen, dass auf der Parzelle C 2371 gemäss Testplanung der Stadt St. Gallen die Errichtung eines Hochhauses geprüft wird, für welches der geltende Überbauungsplan jedoch angepasst werden müsste. Der Stadtplaner räumte anlässlich des vorinstanzlichen Augenscheins ein, dass im jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen sei, was dereinst gebaut werde. Diese Feststellung hat entsprechend den Aussagen der Beteiligten anlässlich des Augenscheins des Verwaltungsgerichts nach wie vor Geltung.