bb) Ein Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften (abgekürzt besV) regelt die Bauweise, vor allem hinsichtlich der Baumasse und der Ausnützungsziffer. Unter Beibehaltung der Zweckbestimmung der Zone kann von den allgemeinen Zonenvorschriften abgewichen werden (Art. 23 lit. b BauG). Beim Erlass eines Überbauungsplans ist insbesondere den Zielen und Planungsgrundsätzen nach Art. 1 und 3 des Raumplanungsgesetzes (SR 700) Rechnung zu tragen (Heer, a.a.O., Rz. 147).