Auf Grund der engen Platzverhältnisse verunmögliche die Erhaltung der Villa jedoch eine weitere Entwicklung an dieser wichtigen Stelle. In der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse am Denkmalschutz und den erwähnten städtebaulichen und planerischen Interessen kommt der Stadtrat sodann zum Schluss, dass letztere überwiegen.