Dem betreffenden Areal komme in der künftigen städtebaulichen Entwicklung unbestrittenermassen grosse Bedeutung zu. Bereits bei Erlass des Überbauungsplanes habe eine Interessenabwägung zwischen denkmalpflegerischen Überlegungen und raumplanerisch-städtebaulichen Interessen stattgefunden. Deren Ergebnis sei die Nichterfassung der Villa Wiesental im Überbauungsplan. aa) Die Bedeutung der Villa Wiesental in städtebaulicher Hinsicht wird nicht einheitlich beurteilt. Der Stadtrat führte in seinem Entscheid vom 15. April 2003, mit welchem er die Villa Wiesental aus dem Inventar der schützenswerten Bauten entliess, aus, der im