c) In seinem Beschluss vom 15. April 2003, mit welchem die Villa Wiesental aus dem Inventar der schützenswerten Bauten in der Stadt St. Gallen entlassen wurde, führte der Stadtrat St. Gallen aus, der denkmalpflegerische Wert der Villa sei unbestritten und der Abbruch stelle einen Verlust baukünstlerischer Substanz dar. Unter Abwägung des öffentlichen Interesses an der Denkmalpflege und der entgegenstehenden öffentlichen Interessen raumplanerischer und städtebaulicher Natur kam der Stadtrat indessen zum Schluss, dass letztere überwiegen würden und die Villa Wiesental deshalb aus dem Inventar der schützenswerten Bauten zu entlassen sei.