In der Stellungnahme vom 5. Januar 2005 beantragt das Baudepartement die Abweisung der Beschwerde. Mit Schreiben vom 27. Januar 2005 verzichten der Heimatschutz St.Gallen/Appenzell- Innerrhoden und der Schweizer Heimatschutz auf eine Stellungnahme. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 5/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Mit Vernehmlassung vom 11. Februar 2005 trägt die Baupolizeikommission der Stadt St.Gallen auf Gutheissung der Beschwerde und Aufhebung des angefochtenen Entscheids an.