Dies greife im vorliegenden Fall zu kurz, da sich kein Investor finden lassen werde, der bereit sei, ein Projekt auszuarbeiten, ohne zu wissen, ob ein Abbruch der Villa Wiesental möglich ist. Zu wenig Gewicht habe die Vorinstanz bei ihrer Interessenabwägung zudem den entgegenstehenden privaten Interessen geschenkt. Wenngleich sich die Räumlichkeiten im Inneren in einem relativ guten Zustand präsentierten, so trüge der Schein. Wichtige Installationen wie Sanitär-, Elektro-, Heizungs- und Kaminanlage seien dringend sanierungsbedürftig. Der dafür notwendige Aufwand sei unverhältnismässig; er stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen, der aus der Vermietung der Räumlichkeiten gezogen werden könne.