Ergebnis dieser Interessenabwägung sei die Nichterfassung der Villa Wiesental als Schutzobjekt gewesen. Der Überbauungsplan sehe in Nachachtung der eminenten städtebaulichen Bedeutung des Plangebietes die Neuüberbauung des Grundstücks vor. Die Vorinstanz habe, da im Moment kein konkretes Neubauprojekt vorliege, bei der Interessenabwägung lediglich den bebauten Zustand mit der Brache nach einem allfälligen Abbruch verglichen. Dies greife im vorliegenden Fall zu kurz, da sich kein Investor finden lassen werde, der bereit sei, ein Projekt auszuarbeiten, ohne zu wissen, ob ein Abbruch der Villa Wiesental möglich ist.