D./ Mit Eingaben vom 4. November und vom 13. Dezember 2004 erhob der Milchverband St. Gallen-Appenzell durch seinen Rechtsvertreter Beschwerde beim Verwaltungsgericht. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids des Baudepartementes bezüglich der Ziff. 1, 2, 4 und 6 des Dispositivs; die Abbruchbewilligung der Baupolizeikommission der Stadt St. Gallen sei zu bestätigen; unter Kosten- und Entschädigungsfolge. Zur Begründung wird im wesentlichen geltend gemacht, das Baudepartement habe bei seiner von Gesetzes wegen vorzunehmenden Interessenabwägung den Gehalt der gegenläufigen öffentlichen und privaten Interessen in unzutreffender Weise erfasst.