Mit Entscheid vom 19. Oktober 2004 trat das Baudepartement auf den Rekurs des Schweizerischen Heimatschutzes nicht ein und hiess den Rekurs des Heimatschutzes St. Gallen-Appenzell teilweise gut (Ziff. 1), soweit es darauf eintrat. Es hob die Abbruchbewilligung der Baupolizeikommission der Stadt St. Gallen auf (Ziff. 2); leistete der aufsichtsrechtlichen Anzeige jedoch keine Folge (Ziff. 3); überband die amtlichen Kosten des Verfahrens dem Milchverband St. Gallen/Appenzell (Ziff. 4) und lehnte die Begehren der Beteiligten um Zusprache einer ausseramtlichen Entschädigung ab (Ziff. 5 und 6). Das Departement erwog im wesentlichen, die Villa Wiesental sei in ihrer Art für St. Gallen einmalig.