Mit Eingaben vom 11. Juli und vom 8. September 2003 ersuchte der Milchverband St. Gallen-Appenzell bei der Baupolizeikommission der Stadt St. Gallen erneut um Erteilung einer Abbruchbewilligung für die Villa Wiesental. Gegen dieses Gesuch erhob der Heimatschutz St. Gallen/Appenzell-Innerrhoden für sich und den Schweizer Heimatschutz Einsprache. Am 21. November 2003 erteilte die Baupolizeikommission die Abbruchbewilligung und wies zugleich die Einsprache ab. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte