Die Beschwerdegegnerin hielt in der Rekursvernehmlassung fest, die privaten Interessen der einzelnen Angestellten am Schutz ihrer Personendaten stünden einer Offenlegung entgegen. Falls notwendig, sei sie gerne bereit, die nicht anonymisierten Fassungen der Stadtratsprotokolle betreffend Lohnreduktion ohne Offenlegung gegenüber Dritten zur Verfügung zu stellen.