b) Mit dem Erlass des Personalreglements wurde das Personalwesen der Stadt X. auf eine neue Grundlage gestellt. Ein erklärtes Ziel der Besoldungsrevision war es nach den Ausführungen der Beschwerdegegnerin, als Grundlage für die Besoldung der verschiedenen Dienststellen eine Arbeitsbewertung zu verwenden. Die an einer solchen auszurichtende Besoldungsordnung sollte zu einer einheitlichen und systematischen Lohnstruktur führen sowie eine relative Lohngerechtigkeit herstellen und die bisherigen lohnbedingten Spannungen beseitigen.