a) Streitig ist im vorliegenden Fall, ob die angefochtene Besoldungsreduktion als funktionsbezogene Rückstufung im Sinn von Art. 29 Abs. 1 PR zu qualifizieren ist. Die Vorinstanz gelangte zum Ergebnis, der Begriff "funktionsbezogen" erfasse nicht ausschliesslich die mit einer Funktionsänderung begründete Rückstufung, sondern © Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte