2./ Die Politische Gemeinde X. erliess am 6. Oktober 1999 ein neues Personalreglement. Dieses trat am 1. April 2000 in Kraft. Art. 24 ff. PR regelt die Besoldung. Art. 27 Abs. 1 PR bestimmt, dass die Arbeitsbewertung die Grundlage für die Einreihung jeder Stelle bildet und die Arbeitsbewertung die Anforderungen an eine Stelle definiert. Art. 27 Abs. 2 PR bestimmt, dass die Einreihung in die Besoldungsklassen und -stufen im Einzelfall unter Berücksichtigung insbesondere von Aufgaben, notwendiger Ausbildung, notwendiger Berufserfahrung, Verantwortlichkeit, Kompetenzen, notwendiger Selbständigkeit und Führungsaufgaben als Vorgesetzter erfolgt.