27 PR zu begründen, sondern auch Rückstufungen bei gleichbleibender Funktion herbeizuführen, so hätte dies wegen der Tragweite des Eingriffs in individuelle Rechtspositionen explizit formuliert werden müssen. Im übrigen käme eine einzelfallbezogene Rückstufung aufgrund der beim Wechsel ins Dienstleistungszentrum abgegebenen Zusicherung einer gravierenden Verletzung des Vertrauensprinzips gleich. Das Departement für Inneres beantragt in seiner Vernehmlassung vom 15. Dezember 2004 die Abweisung der Beschwerde. Die Politische Gemeinde X. beantragt mit Vernehmlassung ihres Rechtsvertreters vom 10. Januar 2005 ebenfalls, der Rekurs (recte: die Beschwerde) sei abzuweisen.