29 eine Grundlage für eine funktionsbezogene Lohnrückstufung. Unter diesen Begriff falle nicht nur eine mit einer Funktionsänderung begründete Rückstufung, sondern auch die mit einer Neubewertung der Funktion begründete Rückstufung, sofern sich die Neubewertung auf die nach Art. 27 PR vorzunehmende Arbeitsbewertung stütze. Dies © Kanton St.Gallen 2025 Seite 4/14 Publikationsplattform St.Galler Gerichte