Der Betroffene beharrte auf seiner bisherigen Einstufung. Der Stadtrat beauftragte in der Folge die Projektgruppe, eine neue Arbeitsbewertung unter Berücksichtigung der von K. vorgebrachten Argumente zu erstellen. Gestützt auf den Bericht der Projektgruppe vom 9. Dezember 2003 beschloss der Stadtrat am 4. März 2004, an der Einreihung in die Lohnklasse 10/Stufe 11 festzuhalten. Am 22. April 2004 erliess der Stadtrat X. eine entsprechende Verfügung und stufte K. als Mitarbeiter des Einwohneramts und Leiter des Landwirtschaftsamts per 1. August 2004 in die Lohnklasse 10/Stufe 11 ein.