Der Stadtrat nahm in der Folge eine Einstufung in die Lohnklasse 10 in Aussicht. Er begründete dies damit, die aktuelle Besoldung des Stelleninhabers stamme aus seiner Tätigkeit als Sektionschef und Zivilschutzstellenleiter. Im Jahr 2002 habe er ins Dienstleistungszentrum gewechselt. Die selbständige Führung des Landwirtschaftsamtes sowie eines Teils des Einwohneramtes und die Tätigkeit im Dienstleistungszentrum liessen eine Einstufung in der Lohnklasse 10 angemessen erscheinen. Der Stadtrat gab K. Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Betroffene beharrte auf seiner bisherigen Einstufung.