b) Der Stadtrat X. leitete im Frühjahr 1998 eine Revision des Personalrechts ein. Die Besoldungseinreihung verschiedener Funktionen sollte aufgrund einer Arbeitsbewertung vorgenommen werden. Mit der Arbeitsbewertung wurde eine Projektgruppe beauftragt. Am 6. Oktober 1999 wurde ausserdem ein neues Personalreglement (abgekürzt PR) erlassen. c) Die Projektgruppe Arbeitsbewertung unterbreitete am 10. Juli 2003 dem Stadtrat das Ergebnis ihrer Beurteilung für die von K. bekleidete Stelle "Mitarbeiter Einwohneramt/ Landwirtschaftsamt". Sie gelangte zum Schluss, dass die Stelle in die Besoldungsklasse 8 (Besoldung 2003 Fr. 54'234.-- bis Fr. 70'604.--) einzureihen sei.