Dem Bericht der Strafanstalt ist zu entnehmen, dass im Jahr 2002 eine Vollzugsplanungskonferenz durchgeführt wurde. Dabei wurde aufgrund des vom Beschwerdeführer angestrengten Wiederaufnahmeverfahrens eine erneute psychiatrische Begutachtung in Betracht gezogen. Der Gutachter erklärte sich jedoch ausserstande, eine Risikobeurteilung vorzunehmen, solange die Tat bestritten werde.