Dieser wurde von der Strafkammer des Kantonsgerichts am 9. März 1998 auch wegen qualifizierten Raubes schuldig gesprochen, was wiederum ein schweres Gewaltdelikt ist. Sodann wurde er 1988 wegen versuchter Nötigung, 1991 u.a. wegen wiederholter Gefährdung des Lebens, Nötigung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte und 1994 u.a. wegen Brandstiftung schuldig gesprochen. Auch diese Delikte dokumentieren eine erhebliche Gemeingefahr bzw. einen Hang zu Gewalttaten. Der psychiatrische Gutachter schildert die Persönlichkeitsstörung des Beschwerdeführers dahingehend, dass die emotionale Instabilität sich durch eine