bb) Die Strafanstalt hielt in ihrem Bericht fest, der Beschwerdeführer werde vom Betreuungspersonal als oft nicht einfacher und bisweilen aufbrausender Insasse beschrieben. Seit seinem Eintritt in die Anstalt habe gegen ihn insgesamt acht Mal rapportiert werden müssen, in drei Fällen wegen Tätlichkeiten mit anderen Insassen, letztmals am 15. September 2001. Der Beschwerdeführer verweigere die Aufnahme einer Therapie. Er bestreite die Tatbegehung, deshalb bemühe er sich um die Wiederaufnahme des Verfahrens. Eine Therapie sei seiner Ansicht nach aufgrund seiner Unschuld nicht nötig. Im März 2002 sei eine Vollzugsplanungskonferenz durchgeführt worden.