Therapiepersonen abhängig gemacht. Es sei rechtsstaatlich nicht zulässig, ein Geständnis und eine Verarbeitung der Tat zu fordern sowie Gemeingefahr zu behaupten, solange und weil eine Tat bestritten werde. Ausserdem sei Fluchtgefahr im Zusammenhang mit einer Urlaubsgewährung bislang nicht geltend gemacht worden, weshalb nicht ersichtlich sei, weshalb diese Frage von der Regierung plötzlich offen gelassen werde. Im weiteren sei belegt worden, inwiefern die Darstellung des Vollzugsverhaltens durch die Fachkommission willkürlich erscheine. Auf die weiteren Vorbringen in der Beschwerde wird, soweit wesentlich, in den nachstehenden Erwägungen eingegangen.