Mit Entscheid vom 28. September 2004 wies die Regierung den Rekurs ab. Sie erwog, die Fachkommission habe eine Gesamtwürdigung der Umstände vorgenommen und gestützt darauf eine Prognose über das künftige Wohlverhalten gestellt. Danach bestehe beim Gesuchsteller die Gefahr von gemeingefährlichem Verhalten. Ebenso weise die Stellungnahme der Strafanstalt auf Umstände hin, nach denen der Gesuchsteller keine Gewähr für eine ordentliche Durchführung eines Urlaubes biete. Er habe Tätlichkeiten gegen Mitinsassen begangen und werde vom Betreuungspersonal als teilweise aufbrausend beschrieben. Unter diesen Umständen könne nicht von einer günstigen Prognose ausgegangen werden.