B./ Mit Eingabe vom 15. Juli 2003 erhob X.Y. gegen die Verfügung des Justiz- und Polizeidepartements Rekurs bei der Regierung und beantragte, es seien ihm rückwirkend auf August 2002 aus Gründen der Rechtsgleichheit und gemäss den Richtlinien der Ostschweizerischen Strafvollzugskommission monatliche Beziehungsurlaube zu gewähren, wobei eventuell nicht mehr als ein bis drei Urlaube begleitet stattfinden sollten.