A./ a) Mit Urteil vom 9. März 1998 sprach die Strafkammer des Kantonsgerichts St. Gallen X.Y. des Mordes, des qualifizierten Raubes, des qualifizierten Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und der mehrfachen Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch schuldig und verurteilte ihn zu siebzehn Jahren Zuchthaus, abzüglich 570 Tage Untersuchungshaft. X.Y. verbüsst zur Zeit die Freiheitsstrafe in der Strafanstalt Pöschwies, Regensdorf.