Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: B 2004/167 Stelle: Verwaltungsgericht Rubrik: Verwaltungsgericht Publikationsdatum: 25.01.2005 Entscheiddatum: 25.01.2005 Entscheid Verwaltungsgericht, 25.01.2005 Strafvollzug, Hafturlaub, Art. 10 Abs. 1 BV (SR 101). Ein Rechtsanspruch auf Hafturlaub besteht nicht. Die Gewährung von Urlaub darf nicht vom Einverständnis zu einer Therapie abhängig gemacht werden, wenn eine solche vom Strafrichter nicht angeordnet worden war. Kriterien für die Beurteilung der Urlaubsgewährung (Verwaltungsgericht, B 2004/167).