Selbst die Beschwerdeführerin hat am 16. November 2002 gegenüber der Kantonspolizei ausgesagt, bei der Ehe M.M.s mit P.A. habe es sich um eine Scheinehe gehandelt und ihr Ehemann habe oft erwähnt, dass er diese Frau nur geheiratet habe, weil er in der Schweiz habe bleiben wollen. Davon durfte die Vorinstanz in Anbetracht der gesamten Umstände ausgehen, auch wenn die Beschwerdeführerin diese Aussage am 3. Dezember 2002 gegenüber dem Ausländeramt relativiert und erklärt hat, sie habe nicht gewusst, was eine Scheinehe sei und sie könne nicht mit Sicherheit sagen, ob es sich um eine solche gehandelt habe.