Diese Vereinbarung, die unbestrittenermassen von der Beschwerdeführerin vorbereitet worden ist, zielte offensichtlich darauf ab, die frühere Ehe M.M.s mit einer Schweizer Bürgerin mittels Geldleistungen aufrechtzuerhalten. Selbst die Beschwerdeführerin hat am 16. November 2002 gegenüber der Kantonspolizei ausgesagt, bei der Ehe M.M.s mit P.A. habe es sich um eine Scheinehe gehandelt und ihr Ehemann habe oft erwähnt, dass er diese Frau nur geheiratet habe, weil er in der Schweiz habe bleiben wollen.