Mit Strafbescheid des Untersuchungsamtes Gossau vom 3. September 2001 wurde M.M. sodann wegen Drohung gegen die Ehefrau zu drei Wochen Gefängnis bedingt auf zwei Jahre sowie zu einer Busse von Fr. 500.-- verurteilt. Des weiteren liegt eine nicht unterzeichnete "Vertragliche Regelung" zwischen M.M. und P.A. bei den Akten, wonach "bei Rückziehung der Scheidungsbegehren von P. und M.M. und wenn M.M. die Aufenthaltsbewilligung 4 Jahre lang bekommt" "alle Schulden auf einen Schlag bezahlt" werden.