sich immer mehr verbunden gefühlt, weshalb sie sich schliesslich zur Heirat entschlossen hätten. Zutreffend ist zwar, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Rechnungen von Swisscom mobile für die Zeit von Dezember 2002 bis Juli 2004 eingereicht hat. Entgegen ihrer Annahme vermögen diese den telefonischen Kontakt zwischen den Ehegatten indessen nicht zu belegen. Hinzu kommt, dass die Rechnungen an ihren geschiedenen Ehemann gerichtet sind, was darauf schliessen lässt, dass er das Natel benutzt, auch wenn er am 19. Oktober 2004 bestätigt hat, er habe der Beschwerdeführerin im April 2000 ein Natel Abonnement