Die Beschwerdeführerin bestreitet nicht, dass sie über "gewisse Abschnitte und Daten" aus dem Leben ihres Ehemannes keine Auskunft geben konnte. Ihrer Meinung nach ist es aber verständlich, dass sie nicht alles über sein bisheriges Leben habe erfahren wollen, so auch hinsichtlich seiner Ehe mit P.A.. Ins Gewicht fällt indessen, dass die Beschwerdeführerin nicht nur einzelne Vorkommnisse von untergeordneter Bedeutung, sondern wesentliche Fakten aus dem Leben ihres Ehemannes nicht kennt, obschon sie geltend macht, seit M.M. im Februar 2002 bei ihr eingezogen sei, habe sich eine starke Beziehung entwickelt und sie hätten