Sodann lässt sein Verhalten darauf schliessen, dass er zu ihr keine vertrauensvolle Beziehung hatte und auch nicht gewillt war, eine solche aufzubauen. An dieser Beurteilung vermag nichts zu ändern, dass die Beschwerdeführerin geltend macht, sie freue sich, dass ihr Ehemann Kinder habe und sie sei glücklich, auch mit ihnen eine gemeinsame Zukunft aufbauen zu können. Sodann hat die Vorinstanz zu Recht festgestellt, dass die Beschwerdeführerin auch über andere Lebensumstände ihres Ehemannes nicht informiert war.